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LUSTAT
Grafische Darstellung


Datenschutz

Die öffentliche Statistik misst dem Datenschutz eine grosse Bedeutung bei. Statistik ist nicht an Einzelereignissen interessiert, sondern befasst sich per definitionem mit Massenerscheinungen. Einzelbeobachtungen werden klassiert und zu aussagekräftigen Gruppen zusammengefasst. Im Prozess der Datenerhebung gesammelte Individualdaten werden immer anonymisiert. Individualdaten werden Dritten nicht zur Verfügung gestellt. Auch werden zu statistischen Zwecken gesammelte Daten nicht für administrative Massnahmen verwendet. Das Statistikgeheimnis ist im Statistikgesetz festgehalten. Statistische Tätigkeit ist der kantonalen und der eidgenössischen Datenschutzgesetzgebung verpflichtet.

Kantonale Rechtsgrundlagen:

Gesetz über den Schutz von Personendaten SRL 38
Verordnung zum Datenschutzgesetz SRL 38b

Eidgenössische Rechtsgrundlagen:

Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG) SR 235.1
Verordnung vom 14. Juni 1993 zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) SR 235.11
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