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LUSTAT
Grafische Darstellung

Merkmalsharmonisierung und Validierung


Das Registerharmonisierungsgesetz (RHG) verpflichtet die Gemeinden dazu, alle in der Gemeinde wohnhaften Personen (Niedergelassene und Aufenthalter) in ihrem Einwohnerregister (EWR) zu führen. Für diese Personen müssen alle obligatorischen Merkmale und Merkmalsausprägungen erfasst und gemäss den gesetzlichen Vorgaben kodiert sein. Ausserdem müssen die Daten im vorgegebenen Datenaustauschformat exportiert und importiert werden können.

Neue Merkmale:
Die Merkmalsliste enthält vier Merkmale, die bis anhin im EWR nicht geführt wurden. Es handelt sich um die Identifikatoren von Personen (AHV-Versichertennummer), Gebäuden und Wohnungen (eidg. Gebäudeidentifikator, EGID, und eidg. Wohnungsidentifikator, EWID), die ermöglichen, Daten aus verschiedenen Registern anonym für statistische Zwecke miteinander zu verknüpfen. Zudem ist neu das Merkmal „Haushaltsart“ zu führen, welches die Unterscheidung von Privathaushalten und Kollektivhaushalten (z.B. Altersheime) gestattet.

Etappen der Merkmalsharmonisierung
    Ansprechpartner
    Enrico Moresi
    LUSTAT Statistik Luzern
    Burgerstrasse 22
    6002 Luzern
    Telefon
    041 228 56 29
    E-Mail
    lureg (at) lustat.ch
    Detailinformationen
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