Ziele
der Registerharmonisierung
Registerharmonisierung - LuReg
Register
sind für die Statistik bedeutsam,
weil sie
zahlreiche Daten enthalten, die Aufschluss geben über gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale
Zustände und Entwicklungen. Allerdings hat die föderalistische Struktur der Schweiz zu einer uneinheitlichen
Registerlandschaft
geführt. Der heutige Austausch und Abgleich von Daten zwischen den Registern ist aufwändig und mit hohen
Kosten verbunden. Weil die Merkmale nicht harmonisiert und die Personen nicht eindeutig identifizierbar
sind, kann die Statistik die Daten oft nicht auswerten. Der Bund will für den aktuellen
Informationsbedarf die methodischen und technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts nutzbar machen.
Nicht
nur der Bund ist an der Harmonisierung von Registern interessiert. Auch für die öffentlichen Verwaltungen
auf allen Stufen bringt die RH einen Nutzen:
- Gemeinden, Personen und Betriebe werden entlastet.
- Der geregelte Datenaustausch (z.B. bei einem Umzug) wird vereinfacht und zuverlässiger.
- E-Government wird wegen der klaren Personenidentifikation möglich.
Umsetzung
im Kanton Luzern
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat zum Zweck der Umsetzung der Registerharmonisierung das Projekt LuReg geschaffen. In einer ersten Etappe ist ein Grobkonzept erstellt worden. Auf dieser Basis hat der Regierungsrat das weitere Vorgehen beschlossen. Die Leitung des Projekts liegt bei der zentralen Statistikstelle LUSTAT Statistik Luzern, die für die Durchführung, Koordination und Qualitätssicherung verantwortlich ist.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat zum Zweck der Umsetzung der Registerharmonisierung das Projekt LuReg geschaffen. In einer ersten Etappe ist ein Grobkonzept erstellt worden. Auf dieser Basis hat der Regierungsrat das weitere Vorgehen beschlossen. Die Leitung des Projekts liegt bei der zentralen Statistikstelle LUSTAT Statistik Luzern, die für die Durchführung, Koordination und Qualitätssicherung verantwortlich ist.
Folgende
Ziele werden mit LuReg angestrebt:
- Vereinfachung der statistischen Prozesse
- Effizienz der administrativen Abläufe
- Vollständigkeit der Register und Harmonisierung der Merkmale
- Qualitätssicherung durch Melde- und Auskunftspflichten
- Aufbau einer kantonalen Datenplattform
