Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen waren auf Bundesebene und sind noch heute in fast allen Kantonen der Schweiz auf verschiedene Gesetze und Verordnungen verteilt. Im Jahre 1993 trat das Bundesstatistikgesetz mit Verordnungen in Kraft, so dass heute moderne Grundlagen für die öffentliche Statistik der Schweiz auf Bundesebene gegeben sind. Für die Eidg. Volkszählung besteht auf Bundesebene eine spezielle Rechtsgrundlage, das Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung. Im Rahmen ihrer Totalrevision wurde auch ein Statistikartikel in der Bundesverfassung verankert.
Das Bedürfnis, die öffentliche Statistik auf moderne gesetzliche Grundlagen abzustützen und dabei dem Aspekt der Koordination der statistischen Tätigkeiten Nachachtung zu verschaffen, wurde in den letzten Jahren in mehreren Kantonen formuliert. Eine Arbeitsgruppe der Konferenz der Statistischen Ämter der Schweiz KORSTAT hat sich intensiv mit der Entwicklung eines Muster-Statistikgesetzes und der Erarbeitung von Materialien befasst, um damit den interessierten Kantonen die Vorbereitungen zur Schaffung moderner rechtlicher Grundlagen für die öffentliche Statistik zu erleichtern.
Im Kanton Luzern ist das kantonale Statistikgesetz am 1. Juli 2006 in Kraft getreten.
Auf kantonaler Ebene sind ausserdem in den Kantonen Genf, Waadt und Freiburg Statistikgesetze in Kraft. In anderen Kantonen sind Vorarbeiten zur Einführung eines kantonalen Statistikgesetzes im Gange.
Die öffentliche Statistik ist auch den gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzes von Bund und Kanton verpflichtet.
Botschaft zum kantonalen Statistikgesetz

Die Botschaft zum Entwurf eines Statistikgesetzes enthält Hintergrundmaterial zu den sich wandelnden Anforderungen und Rahmenbedingungen der öffentlichen Statistik.

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat zum Entwurf eines Statistikgesetzes
.
KANTON LUZERN HOME KONTAKT STANDORT LINKS SITEMAP