Taktgeber
für die Umsetzung der Registerharmonisierung ist die Volkszählung 2010. Anstelle einer grossen, landesweiten
Vollerhebung, bei der die gesamte Bevölkerung im 10-Jahresrhythmus einen Fragebogen ausfüllen
muss, ist neu eine jährliche Registererhebung
vorgesehen. Voraussetzung dafür ist die Harmonisierung der kantonalen und kommunalen Einwohnerregister.
Ferner basieren die jährlichen Erhebungen auf wichtigen Personenregistern des Bundes und dem eidgenössischen
Gebäude- und Wohnungsregister.
Grundlage für die Registererhebung bilden
die vierteljährlichen
Datenlieferungen an die Statistik aus den kommunalen und kantonalen Einwohnerregistern.
Volkszählung 2010
Der
Datenaustausch für die Lieferung
an
die Statistik erfolgt über sedex. Nach Anschluss der Gemeinden an die kantonale Einwohnerplattform übernimmt
LUSTAT Statistik Luzern die Übermittlung der Daten an das BFS zentral für alle Gemeinden ab der kantonalen
Einwohnerplattform. Das BFS prüft mit Hilfe des Validierungsservice die Plausibilität der gelieferten
Daten und meldet dem EWR der Gemeinde ermittelte Unwahrscheinlichkeiten und Fehler zurück. Die Fehlermeldungen
sind durch die Gemeinde zu prüfen, die Fehler zu bereinigen und die korrigierten Daten erneut zu liefern.


