Seit
dem 1.
Januar 2008 ist LUSTAT Statistik Luzern eine selbständige öffentlich-rechtliche
Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Geschäftsbericht 2012
Gemäss § 12
der Verordnung über
die Errichtung, Organisation und Finanzierung der zentralen Statistikstelle (SRL 28m) erstellt LUSTAT
für jedes Kalenderjahr einen Geschäftsbericht mit Jahresrechnung und Jahresbericht, der vom Statistikrat
verabschiedet wird. Die Jahresrechnung
hat mindestens die Bilanz samt Anlagebuchhaltung und die Laufende Rechnung zu umfassen.Gemäss § 3 der
Verordnung genehmigt der Regierungsrat die Jahresrechnung und den Jahresbericht und bringt den Geschäftsbericht
dem Kantonsrat zur Kenntnis.
Der Geschäftsbericht 2012 wurde am 27. Februar 2013 vom Statistikrat verabschiedet und am 23. April 2013 vom Regierungsrat genehmigt.
Der Geschäftsbericht 2012 wurde am 27. Februar 2013 vom Statistikrat verabschiedet und am 23. April 2013 vom Regierungsrat genehmigt.
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Geschäftsbericht 2012 |
