In
der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser werden seit 1998 jährlich von allen in einem Schweizer
Spital stationär behandelten Personen folgende Angaben erhoben: soziodemografische Merkmale, Informationen
zur Hospitalisierung (Eintritt, Aufenthalt, Austritt) sowie sämtliche Diagnosen und Behandlungen in
kodierter Form. Detaillierte Informationen über die Neugeborenen werden ebenfalls obligatorisch erfasst.
Vorläufig auf freiwilliger Basis werden zusätzliche Daten über Psychiatriepatientinnen und Psychiatriepatienten
erhoben.
Im Zuge der Einführung einer leistungsorientierten Spitalfinanzierung (SwissDRG)
wurden Anpassungen der Medizinischen Statistik notwendig, die für akutsomatische Spitäler ab 2010 obligatorisch
sind.
