Datenschutz
Die
öffentliche Statistik misst dem Datenschutz eine grosse Bedeutung bei. Statistik ist nicht an Einzelereignissen
interessiert, sondern befasst sich per definitionem mit Massenerscheinungen. Einzelbeobachtungen werden
klassiert und zu aussagekräftigen Gruppen zusammengefasst. Im Prozess der Datenerhebung gesammelte Individualdaten
werden immer anonymisiert. Individualdaten werden Dritten nicht zur Verfügung gestellt. Auch werden
zu statistischen Zwecken gesammelte Daten nicht für administrative Massnahmen verwendet. Das Statistikgeheimnis
ist im Statistikgesetz festgehalten. Statistische Tätigkeit ist der kantonalen und der eidgenössischen
Datenschutzgesetzgebung verpflichtet.
Kantonale
Rechtsgrundlagen:
Eidgenössische
Rechtsgrundlagen: